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   VG Frankfurt/Oder, 26.08.2010 - 5 K 955/08   

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https://dejure.org/2010,34338
VG Frankfurt/Oder, 26.08.2010 - 5 K 955/08 (https://dejure.org/2010,34338)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26.08.2010 - 5 K 955/08 (https://dejure.org/2010,34338)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 26. August 2010 - 5 K 955/08 (https://dejure.org/2010,34338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 104 AufenthG
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; falsche Angaben über Staatsangehörigkeit; Verzögerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 1, AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 4, AufenthG § 82 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 5
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Altfallregelung, Bleiberecht, offensichtlich unbegründet, Sperrwirkung, Täuschung über Identität, vorsätzliche Täuschung, Mitwirkungspflicht, Staatsangehörigkeit, Sierra Leone, Nigeria, Aufenthaltserlaubnis aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2010 - 5 K 955/08
    Es lässt sich seinem Vortrag und auch sonst kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, dass der Kläger sich auch nur ansatzweise um Nachweise für seine Staatsangehörigkeit bemüht hätte, obwohl ihm insoweit eine Mitwirkungspflicht gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG obliegt (vgl. BVerwG, Urteil 1 C 19/08 vom 10. November 2009).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08

    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2010 - 5 K 955/08
    Dem steht zwar entgegen der Auffassung des Beklagten nicht die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG entgegen, weil diese bei solchen auf § 30 Abs. 3 AsylVfG gestützten asylrechtlichen Ablehnungsbescheiden nicht eingreift, die bei Inkrafttreten der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG am 01. Januar 2005 bereits bestandskräftig waren (BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 C 20/08 -, NVwZ-RR 2010, 286).
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